Wappen Klosters |
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Das Klosterser Wildmännli Das Klosterser Wildmännli ist eine populäre Sagengestalt. Von ihm und seinen Verwandten erzählt man aber auch andernorts in Europa, besonders im Alpenraum. Die Wildmännli und ihre Partnerinnen, die wilden Fräuli, sind halbmenschliche Berg- und Waldbewohner. Sie sind äusserst menschenscheu, dafür aber sehr naturverbunden. Sie beweisen grosse Körperkraft und erstaunliche Geschicklichkeit. Während sie in Bergbaugebieten als Hüter von Schätzen auftreten, sind sie bei uns vor allem als tüchtige Viehzüchter, Sennen und Hirten bekannt. In den Sagen von den Wildmännli äussert sich wohl eine alte geschichtliche Erinnerung an die Urbewohner von erst spät erschlossenen Berg- und Randgebieten. Im Laufe der Zeit wurde das Wildmännli oder der Wilde Mann zum Objekt zahlreicher Darstellungen: Seine charakteristische Gestalt trat in Ritualen und Umzügen auf; sie zierte viele Wirtshausschilder. Allmählich wurde das Männli etwas «zivilisierter»: Fiel es zunächst durch eine pelzartige Ganzkörperbehaarung auf, so trug es später vor allem noch eine wild verfilzte Haar- und Barttracht zur Schau. Um den Kopf und um die Lenden wanden sich Tannen- oder Eichenzweige. Das angestammte Attribut bestand aus einer ausgerissenen Tanne oder einer Keule. Auch als Schildhalter in Wappendarstellungen – anstelle eines Ritters oder eines Fähnrichs – war der Wilde Mann beliebt. Seit dem frühen 16. Jahrhundert hält das Wildmännli den Schild des Zehngerichtebundes. Bald galt es als Emblem dieses Gebiets, und im engeren Sinn der Region Prättigau/Davos. Tatsächlich war das Wildmännli hier so volkstümlich, dass es seinerseits zur Wappenfigur wurde: Es rückte selbst den Schild ein, während das eigentliche Wappenzeichen – das weisse oder gelbe Kreuz auf blauem Grund – entsprechend verkleinert wurde. Das alte Siegel des «Gerichts zum Klösterli», d.h. der Gerichtsgemeinde Klosters, aus der Zeit um 1545 zeigt ein fellartig behaartes, langbärtiges und bekränztes Wildmännli, das in seiner Rechten das «Fähnli», das kreuzverzierte Banner des Zehngerichtebundes, hält. |
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