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ÖREB-Kataster

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Was ist der ÖREB-Kataster?

ÖREB-Kataster
ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen wie beispielsweise Abstandslinien oder Lärmeinschränkungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.

In der Schweiz gibt es über 150 verschiedene ÖREB. Der Bund hat entschieden, vorerst folgende Eigentumsbeschränkungen in den Kataster aufzunehmen:

  • Nutzungsplanung
  • Nationalstrassen
  • Eisenbahnen
  • Flughäfen
  • belastete Standorte
  • Grundwasserschutz
  • Lärm 
  • Wald

Die Broschüre zum  ÖREB-Kataster finden Sie unten unter "Dokumente".

Betriebsorganisation ÖREB-Kataster in Graubünden

Der Kanton Graubünden hat den ÖREB-Kataster aufgebaut. Die Federführung für Aufbau und Betrieb liegt beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation. Die Projektsteuerung setzt sich aus Vertretern der beteiligten Dienststellen und dem Departement für Volkswirtschaft und Soziales zusammen. Die Projektleitung wird durch den Kantonsgeometer Hans Andrea Veraguth wahrgenommen.
 

Weiterentwicklung

Um den einfachen Zugang zu Grundstücksinformationen laufend zu verbessern werden ab 2022 die folgenden ÖREB-Themen hinzugefügt:

  • Planungszonen
  • Waldreservate
  • Gewässerraum
  • Projektierungszonen: Leitungen mit einer Nennspannung von 220kV oder höher
  • Baulinien Starkstromanlagen

Als kantonales Thema kommen voraussichtlich die kantonalen Baulinien hinzu. Ausserdem werden die funktionalen Erweiterungen des Bundes in die Bündner Plattform übernommen.

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