Baugesetz Klosters vom 28.11.21
Hier finden Sie die Fassung des Baugesetzes Klosters, das von der Urnengemeinde am 28. November 2021 beschlossen worden war und von der Regierung des Kantons Graubünden am 15. Januar 2024 genehmigt wurde.
Seit dem Urnengemeindebeschluss zum neuen Baugesetz Klosters vom 14. Juni 2026 ist Folgendes zu beachten bzw. besteht folgende rechtliche Situation:
- Die Urnengemeinde hat am 14. Juni 2026 eine Teilrevision der Ortsplanung beschlossen. Gegenstand dieser Teilrevision bilden unter anderem verschiedene Bestimmungen des geltenden Baugesetzes.
- Die Teilrevision vom 14. Juni 2026 tritt nach der – derzeit noch ausstehenden – Genehmigung durch die Regierung in Kraft (Art. 49 Abs. 1 KRG).
- Für den Zeitraum zwischen dem Beschluss der Urnengemeinde (14. Juni 2026) und der Genehmigung durch die Regierung gilt betreffend die geänderten Regelungen eine Planungszone (Art. 48 Abs. 6 KRG). Ein Baugesuch kann in dieser Zeit demzufolge gemäss Art. 21 KRG nur bewilligt werden, wenn es sowohl (a) dem bisherigen als auch (b) dem kraft Planungszone massgebenden neuen Recht entspricht.
- Die am 14. Juni 2026 revidierten Bestimmungen sind in im entsprechenden separat aufgeschalteten Baugesetz rot markiert.
Informationen
- Datum
- 15. Januar 2024
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Klosters
Dokumente
| Name | Download | ||
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| Baugesetz Klosters vom 28.11.2021 bzw. 25.1.2024 (PDF, 376 kB) | Download | 0 | Baugesetz Klosters vom 28.11.2021 bzw. 25.1.2024 |
| Bauplanung, BAFU-Richtlinien, Vorstandsbeschluss 16.4.2024 (PDF, 1.07 MB) | Download | 1 | Bauplanung, BAFU-Richtlinien, Vorstandsbeschluss 16.4.2024 |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bereich Bau und Infrastruktur |