Aufhebung absolutes Feuerverbot im geschlossenen Siedlungsraum
Aufgrund der aktuellen und angekündigten Niederschläge in dieser Woche sollte sich die Lage im geschlossenen Siedlungsraum der Gemeinde Klosters leicht entspannen. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, das absolute Feuerverbot im geschlossenen Siedlungsraum per Freitag, 21. August 2026 aufzuheben. Der geschlossene Siedlungsraum umfasst die effektiven Dorfbereiche, aber explizit OHNE Liegenschaften, Maiensässe, Ferienhäuser, Alpen etc.
Das absolute Feuerverbot ausserhalb des geschlossenen Siedlungsraumes bleibt weiterhin uneingeschränkt in Kraft. Bitte informieren sie sich unter www.wald.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wir bitten Sie trotzdem, äusserst vorsichtig mit Holzkohlegrills umzugehen und der korrekten Entsorgung von Ascherückstanden grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Ascheneimer sind unter www.gvg.gr.ch/de/shopExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder bei Ihrem Kaminfeger kostenlos erhältlich.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.