Abbrennen von Feuerwerken zum Jahreswechsel
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel in der Gemeinde Klosters keinem Wunsch und keiner Tradition entspricht.
Insbesondere das Abbrennen von Feuerwerken aller Art in der Nähe von Gebäuden und Anlagen ist strikt verboten.
In der Gemeinde besteht in der Altjahrnacht keine offizielle Abbrennstelle für Feuerwerke.
Für das entgegengebrachte Verständnis danken wir Ihnen.