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Obligatorische Schiessübungen 2023

3. April 2023

Die Möglichkeit zur Erfüllung der Oblig. Schiesspflicht besteht am:

  • Donnerstag, 25. Mai von 18:00 – 20:00 Uhr
  • Donnerstag, 22. Juni von 18:00 – 20:00 Uhr
  • Donnerstag, 03. August von 18:00 – 20:00 Uhr

auf der Schiessanlage, Capäls, Küblis

Munitionsausgabe: jeweils bis 19:30 Uhr

Schiesspflicht 2023

Im 2023 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:

  • Dienstpflichtige, welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
  • Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Zur obligatorischen Schiessübung sind mitzubringen:

  • Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein (oder der militärische Leistungsausweis), die persönliche Dienstwaffe
obligatorische Schiessübungen 2023

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