Steuern
Die Gemeinde Klosters hat sich per 1. Juni 2020 der Steuerallianz Prättigau angeschlossen.
Das Steuerregister wird weiterhin durch die Gemeinde geführt. Daher sind Änderungen der persönlichen Verhältnisse weiterhin der Gemeinde mitzuteilen (Zivilstand, Adressänderungen etc.).
Die Gemeindesteuer wird wie bis anhin durch die Gemeinde bezogen. Bei Fragen hinsichtlich der Zahlung der Steuerrechnungen (Stundung, Erlass, Zinsrechnung etc.) ist die Gemeinde zuständig.
Bitte wenden Sie sich an folgende Amtsstellen:
- bei Fragen betreffend Veranlagungen: Steuerallianz Prättigau, Tel. 081 / 515 70 00
- bei allen anderen steuerlichen Anliegen sowie Fragen zur Einreichung der Steuererklärung und Fristerstreckung: Steueramt der Gemeinde Klosters, Tel. 081 / 423 36 50 oder E-Mail steueramt@gemeindeklosters.ch
- bei Fragen betreffend Tourismusförderungsabgabe: Steueramt der Gemeinde Klosters, Tel: 081 423 36 50 oder E-Mail steueramt@gemeindeklosters.ch
Fristverlängerungsgesuche
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt zu stellen:
- schriftlich per Post an das Steueramt der Gemeinde Klosters oder per E-Mail an steueramt@gemeindeklosters.ch
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- Vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis am 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Weitere Informationen zur Einreichefrist finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Montag | 8.45 - 11.15 Uhr |
Dienstag | 8.45 - 11.15 Uhr |
Donnerstag | 8.45 - 11.15 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeiten | |
Montag | 8.45 - 11.15 Uhr |
Dienstag | 8.45 - 11.15 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 8.45 - 11.15 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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