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Ausländerbewilligung für ausländische StaatsbürgerInnen (nicht EU/EFTA)

Sie möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben?

Besitzen Sie eine nicht EU-EFTA Staatsbürgerschaft, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:


Einreise / Anmeldung
Nicht EU-Staatsangehörige erhalten nur in Ausnahmefällen eine Ausländerbewilligung für die Schweiz. (Spezialisten einer besonderen Berufsgattung, Praktikanten, Rentner über 55 Jahre). Sie benötigen für die Einreise und die Arbeit in der Schweiz zwingend eine Zusicherung zur Visumserteilung vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden. Sollten Sie keine solche Zusicherung erhalten, dürfen Sie nicht in der Schweiz arbeiten.

 

Unterlagen für den Gesuchsantrag (vor Einreise!!)
Ihr Arbeitgeber stellt (vor Stellenantritt) online  beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden oder direkt bei den Einwohnerdiensten ein Gesuch um eine Ausländerbewilligung für Sie.
Die Arbeitsstelle darf ohne Zusicherung vom Amt für Migration und Zivilrechts nicht angetreten werden, deshalb muss das Gesuch vor Einreise gestellt werden.
Bei einer Zustimmung durch die fremdenpolizeilichen Behörden erhalten Sie das Visum bei der zuständigen Schweizer Botschaft.
Danach können Sie einreisen und melden sich sofort persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit folgenden Dokumenten:

  • Anmeldeformular der Gemeinde Klosters Einzelperson
  • Reisepass inklusive Einreisevisum
  • Zusicherung zur Visumerteilung
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Gesuch Ausländerbewilligung B1 (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
  • Mietvertrag
  • Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse (falls bereits vorhanden)


Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung


Preis: Gebühren gemäss fremdenpolizeilicher Behörde

Zugehörige Objekte

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