Kopfzeile

Inhalt

Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters

29. Juli 2026
Aufgrund der aktuellen Wettersituation und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr erlässt die Gemeinde Klosters ab sofort und bis auf Weiteres, insbesondere für den 1. August 2026, ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (inkl. Siedlungsraum).

Vom absoluten Feuerverbot betroffen sind:

  • Feuer aller Art im Wald, in Waldesnähe, an Bachläufen und sämtlichen offenen Flächen, auch über der Baumgrenze
  • sämtliche Grillstellen auf dem Gemeindegebiet Klosters
  • Zünden jeglicher Art von Feuerwerk, bengalischen Hölzern, Vulkane, etc.
  • Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, etc.)
  • Holzkohlegrills (auch im Siedlungsraum)

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden (www.wald.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und auf dieser Waldbrandkarte GraubündensExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Wir danken für Ihr Verständnis.

Logo Feuerverbot
  • Drucken