Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters
Vom absoluten Feuerverbot betroffen sind:
- Feuer aller Art im Wald, in Waldesnähe, an Bachläufen und sämtlichen offenen Flächen, auch über der Baumgrenze
- sämtliche Grillstellen auf dem Gemeindegebiet Klosters
- Zünden jeglicher Art von Feuerwerk, bengalischen Hölzern, Vulkane, etc.
- Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, etc.)
- Holzkohlegrills (auch im Siedlungsraum)
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden (www.wald.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und auf dieser Waldbrandkarte GraubündensExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wir danken für Ihr Verständnis.