Jugendförderungsbeträge 2026
Die örtlichen Vereine und Organisationen, welche wesentliche Aktivitäten im Rahmen der Jugendförderung ausüben, können Gesuche für Beitragsleistungen (einmalige und/oder wiederkehrende) für das Jahr 2026 einreichen. Folgende Unterlagen sind zwingend beizulegen:
- Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr (Jahrgänge 2005 bis 2018) mit Adressen und Altersangaben
- Rechnung des Vereinsjahres 2025 mit speziellem Auszug über reine Kosten für Jugend-Aktivitäten
- gültige Zahlungsverbindung (IBAN Nr. und korrekte Adresse des Empfängers etc.)
Die Gesuche sind bis spätestens 30. Juni 2026 der Ratskanzlei zu Händen des Vorstandes einzureichen. Nach diesem Datum eingehende oder unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Massgebend sind die Bestimmungen des Reglements zur Jugendförderung von 1989.