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Klosters intensiviert Kontrollen bei Erstwohnungen

27. März 2026
Angesichts der Wohnungsnot und gestützt auf das Bundesrecht intensiviert die Gemeinde Klosters die Überwachung von Erstwohnungen. Wohnungen mit einer entsprechenden Auflage dürfen ausschliesslich von Personen bewohnt werden, die ihren Lebensmittelpunkt in Klosters haben oder aus Erwerbs- oder Ausbildungsgründen vor Ort weilen.

Ziel der Kontrollen ist es, sicherzustellen, dass dieser Wohnraum der einheimischen Bevölkerung erhalten bleibt und nicht illegal als Zweitwohnung genutzt wird.

Systematische Vorgehensweise der Gemeinde

  • Es werden stichprobenartigen Kontrollen durchgeführt.
  • Wohnungen, die seit über sechs Monaten als leerstehend gemeldet sind, werden überprüft.
  • Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung werden konsequent verfolgt.

Erfahrungen zeigen, dass bei Kontrollen in Mehrfamilienhäusern teilweise bis zu 40 Prozent der Erstwohnungen Unregelmässigkeiten aufweisen.

Die Behörden warnen vor Umgehungsversuchen. Häufig anzutreffende «Ausreden» sind Scheinanmeldungen ohne tatsächlichen Wohnsitz oder die Ansiedlung einer juristischen Person (z. B. einer GmbH) an der Adresse, während die Eigentümer weiterhin anderswo leben. Solche Konstruktionen erfüllen die Erstwohnungspflicht nicht.

Hartes Vorgehen bei Verstössen

  • Widerrechtlich genutzte Wohnungen können versiegelt oder zwangsvermietet werden.
  • Die Gemeinde erstattet Strafanzeige – eine illegale Nutzung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden.

Ergänzend setzt sich die Gemeinde mit dem Problem der legalen Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen (Baujahr vor 2012) zu Zweitwohnungen auseinander, um den Verlust an günstigem Wohnraum einzudämmen.

kleines Holzhäuschen mit Schlüssel

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