Bescheinigungen
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen die Gemeinde Klosters? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihrem neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Wann, Wo Sie haben für die Abmeldung zwei Möglichkeiten: - schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder - selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden
Unterlagen Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein und den Einheimisch-Ausweis (falls vorhanden).
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Ausländer haben die Abmeldung zwingend persönlich am Schalter vorzunehmen.
Abmeldung per E-Umzug (nur für Schweizerbürger).
Schriftliche Abmeldung Bei der schriftlichen Abmeldung mit dem nachfolgenden Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.
Preis: gratis
Adressänderung / Umzug
Sie sind innerhalb der Gemeinde Klosters umgezogen und haben eine neue Adresse?
Wichtige Hinweise:
Meldepflicht:
Wir bitten Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder per E-Umzug zu melden.
Unterlagen
Wir benötigen den Schriftenempfangsschein sowie den neuen Mietvertrag.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die schweizerische besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis und zwei Kopien des Reisepasses oder der Identitätskarte, sowie den neuen Mietvertrag.
Preis: gratis, für Ausländer Kosten FREPO
Adressauskünfte
Die einfache Adressauskunft
- Sie beinhaltet die Auskunft über Namen, Vornamen, Adresse, Postleitzahl, Ort
- Die Anfrage richten Sie schriftlich oder mittels unten aufgeführtem Online-Dienst an die Einwohnerkontrolle
Die erweiterte Adressauskunft
- Sie beinhaltet die Auskunft über Namen, Vornamen, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum und Zuzugsort
- Diese Auskunft wird nur gegen Interessenachweis (offene Rechnung, Betreibung etc.) oder einer Vollmacht der betroffenen Person erteilt.
- Die Anfrage richten Sie schriftlich oder mittels unten aufgeführtem Online-Dienst an die Einwohnerkontrolle
Telefonische Auskünfte nur an Amtsstellen
Preis: Fr. 10.—
Anmeldung/Zuzug für Ausländer/innen
Wir heissen Sie herzlich willkommen!
- Sie besitzen das Schweizer Bürgerrecht, klicken Sie hier Anmeldung für Schweizer/innen
- Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
Wann, Wo
Sie müssen sich innert 14 Tagen (Eintrag im Einwohnerregister) persönlich an unserem Schalter anmelden.
Unterlagen
Sie bringen uns bitte folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Ausländerausweis, falls vorhanden
- bei erstmaliger Einreise 1 Passfoto
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gesuch Ausländerbewilligung (für Arbeitnehmer)
- Mietvertrag
Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung
Zügelcheckliste
Preis: Gebühren lt. FREPO
Anmeldung/Zuzug für Schweizer/innen
Sie sind neu in die Gemeinde Klosters zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen!
• Sie besitzen nicht das Schweizer Bürgerrecht, klicken Sie hier Anmeldung für Ausländer/innen
• Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
Wann, Wo
Sie müssen sich innert 14 Tagen (Eintrag im Einwohnerregister) persönlich an unserem Schalter oder per E-Umzug anmelden.
Unterlagen
Sie bringen uns bitte folgende Unterlagen mit:
• Heimatschein, Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Heimatausweis (falls Sie sich nur als Wochenaufenthalter/in anmelden)
• Krankenkassenpolice (bei Familien für alle Mitglieder)
• Reisepass oder Identitätskarte
• Mietvertrag
Mehr zu diesem Thema:
Zügelcheckliste
Preis: Gebühren Fr. 20.-- Wohnsitz, Fr. 30.-- Wochenaufenthalt
Aufbewahrung letztwillige Verfügung
Sie möchten eine letztwillige Verfügung/Ehevertrag bei uns deponieren?
Sie können Ihr Testament , Ihren Ehe-/Erbvertrag oder Bestimmungen über die Bestattung bei uns deponieren. Damit ist die Gefahr gebannt, dass es beim Tode nicht gefunden wird oder in falsche Hände fällt.
Falls Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie die hinterlegten Dokumente jederzeit gegen Vorweisung des Empfangsscheins zurückziehen und später wieder bei uns deponieren.
Preis: CHF 50.- Depotgebühr
CHF 20.- Neudeponierung nach Änderungen
Aufenthaltsbewilligung für Ausländer/innen (EU/EFTA)
Sie möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben?
- Sie besitzen das Bürgerrecht eines EU/EFTA-Staates, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Besitzen Sie eine andere ausländische Staatsbürgerschaft, klicken Sie hier Aufenthaltsbewilligung für Ausländer/innen (ohne EU/EFTA)
Wann, Wo
Sie sind in die Schweiz eingereist und möchten eine Arbeitsstelle antreten. Sie müssen sich sofort persönlich an unserem Schalter anmelden.
Unterlagen
- Reisepass oder Identitätskarte + 2 Kopien davon
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- bei erstmaliger Einreise 1 Passfoto
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gesuch Ausländerbewilligung A1 (für Arbeitnehmer)
- Mietvertrag
Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung
Preis: Gebühren lt. FREPO
Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer/innen (Nicht EU/EFTA)
Sie möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben?
- Sie besitzen das Bürgerrecht eines EU/EFTA-Staates, klicken Sie hier Aufenthaltsbewilligung für Ausländer/innen (EU/EFTA)
- Besitzen Sie eine andere ausländische Staatsbürgerschaft, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
Wann, Wo
Nicht EU-Staatsangehörige erhalten nur in Ausnahmefällen eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. (Spezialisten einer besonderen Berufsgattung, Praktikanten, Rentner über 55 Jahre)
Unterlagen
Ihr Arbeitgeber bzw. Sie stellen Ihr Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung noch während dem Sie sich im Ausland aufhalten. Sie warten dort Ihre Zusicherung zur Visumerteilung ab. Bei einer Zustimmung durch die fremdenpolizeilichen Behörden erhalten Sie das Visum bei der zuständigen Schweizer Botschaft. Danach können Sie einreisen und melden sich sofort persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter.
- Reisepass + 2 Kopien davon
- Zusicherung zur Visumerteilung
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gesuch Ausländerbewilligung B1
- Mietvertrag
Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung
Preis: Gebühren lt. FREPO
Auslandaufenthalt: Was muss ich vorkehren?
Abmeldung Einwohnerkontrolle
Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, muss sich in der Regel bei den Einwohnerdiensten zivilrechtlich abmelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiter/innen der Einwohnerdienste.
Militärdienstpflichtige
die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden
- Müssen einen militärischen Auslandurlaub beantragen.
- Das Formular „Gesuch für Auslandurlaub“ ist beim Amt für Militär und Zivilschutz erhältlich.
- Das Gesuch ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Amt für Militär und Zivilschutz einzureichen.
- Einzelheiten, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht in der Schweiz und im Ausland sowie die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung, werden durch das zuständige Amt für Militär und Zivilschutz geregelt.
Wer sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhält oder sich bei der Gemeinde zivilrechtlich nicht abmeldet
- benötigt keinen Auslandurlaub.
- Die Betroffenen bleiben uneingeschränkt wehrpflichtig.
- Sie sorgen für Verbindung mit dem Amt für Militär und Zivilschutz, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Links/Adressen
- Sektionschef: Die Aufgaben des Sektionschefs werden im Kanton Graubünden durch das Amt für Militär und Zivilschutz in Chur wahrgenommen.
- Amt für Militär und Zivilschutz
- Ratgeber für Auslandschweizer
Einheimisch-Ausweis
- Sie kommen persönlich bei uns am Schalter vorbei.
Unterlagen
Sie bringen uns bitte folgende Unterlagen mit:
- 1 Passfoto neueren Datums
- Identitätskarte oder Reisepass
Preis: Fr. 10.—
Heimatausweis Wochenaufenthalter
Brauchen Sie einen Heimatausweis zum Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie kommen persönlich bei uns am Schalter vorbei.
- oder Sie bestellen ihn mit dem unten aufgeführten Online-Dienst. Wir stellen ihn aus und schicken ihn per Post
Preis: CHF 20.-
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (IDK)?
Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wie
- Kommen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbei, um den Antrag zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich).
- Minderjährige oder Bevormundete benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 7 Jahren sind ebenfalls unterschriftspflichtig.
Mitbringen
- Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (schwarzweiss oder farbig) mit. Kinder brauchen ab Geburt ein Foto.
- Falls eine IDK verloren ging, benötigen Sie eine Verlustanzeige der Kantonspolizei.
Gültigkeitsdauer
- Personen ab 18 Jahren: 10 Jahre
- Personen unter 18 Jahren: 5 Jahre
Kosten
sind bei der Bestellung zu bezahlen
Bearbeitungszeit
- Beachten Sie bitte, dass die Herstellung einer neuen Identitätskarte rund 10 Arbeitstage dauert.
- Die IDK wird Ihnen direkt mit der Post eingeschrieben zugestellt.
Verlust, Beschädigung, Ablauf etc.
- Der Verlust der Identitätskarte ist einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Verlust der Karte sowie bei Änderungen der persönlichen Daten kann eine neue Identitätskarte beantragt werden.
Preis: CHF 71.- für Erwachsene
CHF 36.- für Kinder
Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse (IPV)
Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben?
Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie die erste Anlaufstelle.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden stellt auf ihrer informativen Website Merkblätter und Formulare zur Verfügung.
WICHTIG:
- Anmeldefrist: 31. Dezember des laufenden Jahres ( Posteingang). Rückwirkende Anmeldungen können nicht berücksichtig werden.
- Die vollständige Anmeldung für IPV ist bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde, in welcher Sie am 01.01.20xx Wohnsitz hatten, einzureichen.
Links:
Individuelle Prämienverbilligung Graubünden
Online Rechner
Todesfälle / Bestattungen
Sie haben den Tod eines Angehörigen zu melden
- Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen
- Wir treffen für Sie die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder Kremation
- Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen bei weiteren Fragen bei
Welche Schritte sind bei einem Todesfall zu unternehmen?
Die wichtigsten Punkte (nicht abschliessend):
Nächste Angehörige informieren und folgende Entscheidungen treffen
- Wird Erdbestattung oder Kremation gewünscht?
(nach Kremation: Urnenbeisetzung in Urnengrab, bestehendes Grab, Gemeinschaftsgrab)
- Einsargung und Leichenüberführung durch anerkanntes Bestattungsinstitut
- Wo soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden
- Wann soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden
- Evtl. mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen
- Kontaktperson für das Bestattungsamt der Gemeinde festlegen
Mit dem Bestattungsamt der Gemeinde Klosters Kontakt aufnehmen
Zusammen mit dem Bestattungsamt werden folgende Punkte besprochen und organisiert:
- Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort und Zeit der Bestattung
- Schiedläuten
- Öffentlicher Aushang
Adresse und Telefonnummern
Während den ordentlichen Bürozeiten
Bestattungsamt Klosters, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
+41 81 423 36 71, E-Mail ursula.iseni@gemeindeklosters.ch
Bei dringenden Fällen am Wochenende
Gemeindepolizei Klosters, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
+41 81 423 36 80
Wohnsitzbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
- Sie kommen bei uns am Schater vorbei. Selbstverständlich können Sie die Bescheinigung auch telefonisch anfordern.
- oder Sie bestellen die Wohnsitzbescheinigung mit dem unten aufgeführten Online-Dienst.
- Wenn Sie zu uns an den Schalter kommen, bringen Sie einen Identitätsausweis mit.
- Wir übergeben bzw. senden Ihnen den Nachweis Ihrer Adresse und der Wohnsitzdauer in der Gemeinde Klosters.
Preis: CHF 10.-
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Verwaltung |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | +41 81 423 36 71 | einwohnerdienste@gemeindeklosters.ch |