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Teilrevision der Ortsplanung nach Art. 48 Abs. 3 KRG – Beschwerdeauflage

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der vom Gemeindevorstand Klosters am 28.11.2023 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung „Sand“ statt.

Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung „Sand“
Auflageakten: 
 

Zonenplan 1:500 Sand
Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist:                30 Tage (vom 01.12.2023 bis 02.01.2024)
Auflageort/Zeit:



 

Gemeindeverwaltung Klosters, Rathausgasse 2,
7250 Klosters (Abt. Baubewilligungen, 2. Stock)
während der Öffnungszeiten, Tel. 081 423 36 10
Die Unterlagen sind auch unter Link aufgeschaltet.

Planungsbeschwerden:




  
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung des Kantons Graubünden schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
 
Umweltorganisationen:


 
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

  

Informationen

Datum
1. Dezember 2023
Herausgeber/-in
Gemeinde Klosters

Dokumente

Name
231120_Klosters_OPTR_Parz_4777_PMB (PDF, 913.59 kB) Download 0 231120_Klosters_OPTR_Parz_4777_PMB
231120_S2022-520_ZP_OPTR_500 (PDF, 843.06 kB) Download 1 231120_S2022-520_ZP_OPTR_500

Zugehörige Objekte

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