Illegale Schneeablagerung auf öffentlichem Grund
Wir haben festgestellt, dass ab verschiedenen privaten Grundstücken und privaten Zufahrtsstrassen (Saas und Klosters-Serneus) Schnee auf Kantons- und Gemeindestassen und Trottoirs deponiert wird.
Das Ablagern von Schnee und Eis auf öffentlichen Verkehrsflächen ist verboten.
Zu Ihrer Kenntnisnahme verweisen wir auf die "Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV)":
Art. 17, Abs 3 und 4
Schnee und Eis dürfen von den anstossenden Grundstücken und ihren Bauten und Anlagen nicht auf die Kantonsstrasse geworfen oder dort abgelagert werden.
Wo eine solche Ablagerung unumgänglich ist, hat die Verursacherin oder der Verursacher für die unverzügliche Räumung der Strasse zu sorgen.
Wir hoffen auf Ihre Einsicht, dass wir diese Art der Schneebeseitigung so nicht akzeptieren können. Bei Wiederholung dieser Art der Schneeentsorgung werden wir Ihnen unsere Aufwändungen künftig in Rechnung stellen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2023
- Herausgeber/-in
- Werkhof
Dokumente
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Illeg._Schneedeponierung_2018.pdf (PDF, 192.33 kB) | Download | 0 | Illeg._Schneedeponierung_2018.pdf |
Zugehörige Objekte
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Bereich Bau und Infrastruktur |
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