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Klosters heute

Luftaufnahme Klosters

Gemeindeorganisation Die 1969 von der Landsgemeinde (Gemeindeversammlung) genehmigte neue Gemeindeverfassung stellte seit Bestehen der politischen Gemeinde wohl die wichtigste Zäsur dar. Seit damals kennt Klosters die sogenannte ausserordentliche Gemeindeorganisation mit Gemeindeparlament. Der Souverän äussert sich nur noch über die Urne. Von Bedeutung ist die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechtes in Gemeindeangelegenheiten, welches so vom männlichen Souverän am 15. März 1972 beschlossen worden war. Die parlamentarische Organisation erfuhr 1987 eine Anpassung, indem mit Wirkung ab 1988 eine strikte Gewaltentrennung gilt: Urnengemeinde und Gemeinderat (Parlament) bilden die Legislative. Der Vorstand und die übrigen Gemeindebehörden üben nur noch Exekutivfunktionen aus. Die Einführung von Stimm- und Wahlrechtalter 18 in der Gemeinde datiert vom 2. Dezember 1990. Die Verfassungsteilrevision von 1995 - sie gilt mit Wirkung ab der Amtsperiode 1997/99 - weist Vorstand und Gemeindeparlament gegenüber früher beträchtlich höhere Finanzkompetenzen zu. Weiter ist mit Blick auf eine schlanke Gemeindeverwaltung die Funktion der Behördenstellvertreter aufgehoben worden. Die einzelnen Behörden können abschliessende Entscheide dann fällen, wenn ein bestimmtes Quorum sichergestellt ist. Die Verfassungsrevision von 2007 unter Einschluss weiterer neuer bzw. geänderter Rechtssätze - sie gilt mit Wirkung ab der Amtsperiode 2009/12 - macht die Geschäftsprüfungskommission zum Teil des Gemeindeparlamentes. Die Amtsdauer der Behörden beträgt neu vier Jahre. Der Schulfachchef wirkt von Amtes wegen als Präsident des Schulrates. Das Gemeindepräsidium wird zum Hauptamt (80 %).

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