Verbot privater Wildtierfütterung im Grenzgebiet zu Österreich
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat die am 01. September 2016 angeordnete und letztmals am 15. September 2021 verlängerte Verfügung zum Verbot der privaten aktiven und passiven Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden verlängert:
- Fläsch
- Maienfeld
- Jenins
- Malans
- Landquart
- Seewis
- Grüsch
- Schiers
- Luzein
- Furna
- Jenaz
- Fideris
- Küblis
- Conters
- Klosters
- Zernez
- Scuol
Weitere Informationen können Sie direkt der Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit unten, unter "Dokumente", entnehmen.
Zugehörige Objekte
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240603_Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebietzu Öste (PDF, 159.72 kB) | Download | 0 | 240603_Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebietzu Öste |