Kopfzeile

Inhalt

Verbot privater Wildtierfütterung im Grenzgebiet zu Österreich

7. Juni 2024
Aktivtäten in der Natur, im Sommer wie im Winter, sind sprunghaft angestiegen. Das bringt zwangsläufig grossen Stress für unsere heimischen Wildtiere mit sich.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat die am 01. September 2016 angeordnete und letztmals am 15. September 2021 verlängerte Verfügung zum Verbot der privaten aktiven und passiven Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden verlängert:

  • Fläsch
  • Maienfeld
  • Jenins
  • Malans
  • Landquart
  • Seewis
  • Grüsch
  • Schiers
  • Luzein
  • Furna
  • Jenaz
  • Fideris
  • Küblis
  • Conters
  • Klosters
  • Zernez
  • Scuol

Weitere Informationen können Sie direkt der Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit unten, unter "Dokumente", entnehmen.

Zugehörige Objekte

Name
240603_Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebietzu Öste Download 0 240603_Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebietzu Öste
  • Drucken