Teilrevision Ortsplanung Klosters, Phase III - Beschwerdeauflage
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnengemeinde Klosters am 14. Juni 2026 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung Phase III statt.
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung Phase III
Auflageakten:
Die Auflageakten finden Sie unter den folgenden Links:
Auflagefrist:
30 Tage (vom 19. Juni 2026 bis 21. Juli 2026)
Auflageort/Zeit:
- Gemeindeverwaltung Klosters, Rathaus, Abt. Baubewilligungen (2. Stock), während den Öffnungszeiten:
- Montag – Dienstag: 8.30 – 11.30 Uhr
- Mittwoch – Freitag: 8.30 – 11.30 sowie 13.30 – 16.30 Uhr
- digital in dieser Publikation (siehe Auflageakten oben)
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Ortsplanung Phase III einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Informationen
- Datum
- 19. Juni 2026
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Botschaft zur Abstimmung vom 14.06.2026 (PDF, 1.35 MB) | Download | 0 | Botschaft zur Abstimmung vom 14.06.2026 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Planung / Baubewilligungen | +41 81 423 36 10 | baubewilligungen@gemeindeklosters.ch |