Fahrbewilligungen
Das Befahren von Alp-, Wald- und Feldstrassen mit Motorfahrzeugen ist nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung gegen Gebühr gestattet. Vorbehalten bleiben die Ausnahmen für die bewilligungsfreie Benützung.
Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mieter für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Lieferanten, Hüttenwirten sind bewilligungs- und /oder auch gebührenpflichtig. Gleiches gilt für Fahrten von Hirtenbesuchern, Hüttenbesuchern und Tierhaltern.
Kanzleigebühren
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Tagesbewilligung |
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CHF 10.00 |
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Touristischer, mehrtägiger Aufenthalt |
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CHF 20.00 |
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Jahresbewilligung |
je nach Kategorie |
CHF 20.00 – CHF 100.00 |
Das Gesuch für die Bewilligungen für das Befahren der Alp-, Wald- und Feldstrassen mit Motorfahrzeugen ist am Schalter der Gemeindepolizei, am Empfang im Rathaus oder per E-Mail bei der Gemeindepolizei (gemeindepolizei@gemeindeklosters.ch) zu stellen.
Jahresbewilligungen, Tagesbewilligungen oder Bewilligungen für mehrtägiger Aufenthalt sind auch in der Parking App (sofern berechtigt) lösbar. Für die Berechtigung ist die Gemeindepolizei zu kontaktieren.
Ausgabestellen für Fahrbewilligungen nach Schlappin sind zusätzlich die Destination Davos Klosters, die Kanonenbar Klosters sowie das Berghaus Erika.
Ausgabestellen für Fahrbewilligungen über die Alpstrasse Saas sind ferner auch der Volg und das Restaurant Rathaus in Saas.
Weitere Informationen sind dem Reglement für das Befahren von Alp-, Wald- und Feldstrassen mit Motorfahrzeugen der Gemeinde Klosters und dem Waldstrassenreglement der Fraktion Saas zu entnehmen.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindepolizei | +41 81 423 36 80 | gemeindepolizei@gemeindeklosters.ch |