Vernehmlassung: Erlass eines kommunalen Hüttengesetzes

Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf des kommunalen Hüttengesetzes betreffend der Benützung von gemeindeeigenen Hütten und Grundstücken durch Dritte. Dieses neue Gesetz soll die Verordnung über Jagdunterkünfte auf Gemeindeboden ablösen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 15. März 2026.

 

 

Informationen

Datum
10. Februar 2026

Dokumente

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Begleitschreiben Erlass kommunales Hüttengesetz (PDF, 313 kB) Download 0 Begleitschreiben Erlass kommunales Hüttengesetz
Entwurf Hüttengesetz (PDF, 118 kB) Download 1 Entwurf Hüttengesetz