Teilrevision Ortsplanung Trailcenter Rütiwald – Genehmigung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 26. Mai 2026 (Protokoll Nr. 368/2026) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Klosters anlässlich der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung gestützt auf Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) genehmigt:

 

  1. Teilrevision Baugesetz (Ergänzung in Art. 15 Festlegungen sowie neuer Art. 35a Zone für Sport- und Freizeitnutzungen)
     

Das Baugesetz wird ohne Bemerkungen genehmigt.

 

  1. Zonenplan 1:1000 Rütiwald
     

Der Zonenplan 1:1000 Rütiwald wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

 

Der vollständige Regierungsbeschluss kann auf der Gemeindeverwaltung Klosters, Abteilung Baubewilligungen (2. Stock) Rathausgasse 2, 7250 Klosters, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bei Fragen kann die Abteilung Baubewilligungen auch telefonisch unter Tel. +41 81 423 36 10 kontaktiert werden. Die Unterlagen sind zudem unter www.gemeindeklosters.ch aufgeschaltet.

Informationen

Datum
5. Juni 2026

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Genehmigungsschreiben Kanton (PDF, 345 kB) Download 0 Genehmigungsschreiben Kanton