Vernehmlassung: Erlass eines kommunalen Hüttengesetzes
Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf des kommunalen Hüttengesetzes betreffend der Benützung von gemeindeeigenen Hütten und Grundstücken durch Dritte. Dieses neue Gesetz soll die Verordnung über Jagdunterkünfte auf Gemeindeboden ablösen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 15. März 2026.
Informationen
- Datum
- 10. Februar 2026
Dokumente
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| Begleitschreiben Erlass kommunales Hüttengesetz (PDF, 313 kB) | Download | 0 | Begleitschreiben Erlass kommunales Hüttengesetz |
| Entwurf Hüttengesetz (PDF, 118 kB) | Download | 1 | Entwurf Hüttengesetz |