Zweitwohnungs-Kontingentierungsgesetz

Mit der Annahme des Gesetzes über Zweitwohnungen (ZWG-Klosters) am 10.2.2019 und der Genehmigung durch die Regierung am 13.8.2019 ist das kommunale Gesetz über die Kontingentierung von Zweitwohnungen ausser Kraft. Die noch massgebenden Gesetzesbestimmungen wurden ins ZWG-Klosters überführt.

Informationen

Datum
4. September 2012
Herausgeber/-in
Gemeinde Klosters
Autor/-in
Gemeinde Klosters

Dokumente

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Gesetz über die Kontingetierung von Zweitwohnungen (ausser Kraft) (PDF, 1.66 MB) Download 0 Gesetz über die Kontingetierung von Zweitwohnungen (ausser Kraft)