Einbürgerungsverfahren

Sie wohnen in der Gemeinde Klosters und möchten das Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht erwerben? Je nachdem, ob Sie bereits die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder aus dem Ausland stammen, unterscheidet sich der offizielle Ablauf für das Einbürgerungsverfahren.

 

📋 Gesetzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Unabhängig von Ihrer aktuellen Staatsangehörigkeit müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitzfristen in Klosters:
    • Für Schweizer: Mindestens 4 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, davon die letzten 2 Jahre ununterbrochen vor der Gesuchseinreichung.
    • Für Ausländer: Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, davon die letzten 3 Jahre ununterbrochen vor der Gesuchseinreichung.
  • Integration & Sprache: Erfolgreiche Integration in die kantonale und kommunale Gemeinschaft. Vertrautheit mit den lokalen Lebensgewohnheiten sowie ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse einer Kantonssprache (Deutsch, Italienisch oder Romanisch).
  • Recht & Sicherheit: Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung sowie keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
  • Finanzen: Eine gesicherte wirtschaftliche Existenzgrundlage.
 

🛠️ Ablauf und Einreichung des Gesuchs

🇨🇭 Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen

Wenn Sie bereits das Schweizer Bürgerrecht besitzen (ausserkantonal oder aus einer anderen Bündner Gemeinde), läuft das Verfahren direkt über die lokale Bürgergemeinde:

  1. Einreichung: Senden Sie Ihr Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen direkt an die Bürgergemeinde Klosters (z. Hd. Frau Ladina Garbald, Tobelweg 11, 7250 Klosters).
  2. Prüfung: Die Bürgergemeinde nimmt die nötigen Abklärungen vor.
  3. Entscheid: Auf Antrag des Bürgerrats entscheidet schliesslich die Bürgergemeindeversammlung über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts.

🗺️ Ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Der Prozess für ausländische Staatsangehörige beginnt beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden (AFM) in Chur, welches das Gesuch nach einer Vorprüfung zur lokalen Abklärung und Befragung an die Bürgergemeinde Klosters weiterleitet. Nach dem Entscheid der Bürgergemeindeversammlung erfolgt die bundes- und kantonale Bewilligung.

 

🔗 Weiterführende Links und Formulare

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen auf diesem Infoblatt zusammengestelt. Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch an die Bürgergemeinde Klosters wenden.