Auslandaufenthalt: Was muss ich vorkehren?

Abmeldung Einwohnerdienste

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, muss sich in der Regel bei den Einwohnerdiensten zivilrechtlich abmelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiter/innen der Einwohnerdienste.

Militärdienstpflichtige
die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden


Wer sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhält oder sich bei der Gemeinde zivilrechtlich nicht abmeldet

  • benötigt keinen Auslandurlaub.
  • Die Betroffenen bleiben uneingeschränkt wehrpflichtig.
  • Sie sorgen für Verbindung mit dem Amt für Militär und Zivilschutz, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
  • Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.


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