Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen Klosters? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort jetzt schon alles Gute. Damit Sie sich am neuen Wohnort anmelden können, müssen Sie sich zuerst in Klosters abmelden. Sie haben folgende Möglichkeiten für die Abmeldung in Klosters:
- mit dem unten aufgeführten Online-Dienst (aufgrund vom System im Moment nur für
SchweizerbürgerInnen mit Hauptwohnsitz möglich und wenn der Umzug innerhalb der
Schweiz stattfindet)
- telefonisch
- per E-Mail
- oder bei uns am Schalter
Informationen zur Abmeldung am Schalter
Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir von Ihnen die Meldebestätigung (rosa Blatt), welche Sie beim damaligen Zuzug nach Klosters von uns erhalten haben. Sollten Sie diesen nicht mehr finden, bitten wir Sie sich bei uns mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass auszuweisen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir zudem von Ihnen die Ausländerbewilligung. Ausländische StaatsbürgerInnen, welche im Besitze einer B- oder einer C-Bewilligung sind, müssen zwingend am Schalter vorbeikommen, da das Formular Abmeldeerklärung/Definitiver WegzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ins Ausland unterschrieben werden muss.
Abmeldung als WochenaufenthalterIn
Wenn Sie bei uns als WochenaufenthalterIn angemeldet sind/waren, können Sie sich bei uns am Schalter, telefonisch oder per E-Mail abmelden.
Abmeldung / Wegzug ins Ausland (SchweizerbürgerInnen, sowie aus ausländische BürgerInnen)
Die Abmeldung muss zwingend bei uns am Schalter erfolgen.
Preis: gratis
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | +41 81 423 36 70 | einwohnerdienste@gemeindeklosters.ch |