Bescheinigungen
Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen die Gemeinde Klosters?
Damit Sie sich am neuen Wohnort anmelden können, müssen Sie sich zuerst in Klosters abmelden. Sie haben folgende Möglichkeiten für die Abmeldung in Klosters:
- mit dem unten aufgeführten Online-Dienst (aufgrund vom System im Moment nur für
SchweizerbürgerInnen mit Hauptwohnsitz möglich und wenn der Umzug innerhalb der
Schweiz stattfindet)
- telefonisch
- per E-Mail
- oder bei uns am Schalter
Informationen zur Abmeldung am Schalter
Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir von Ihnen die Meldebestätigung (rosa Blatt), welche Sie beim damaligen Zuzug nach Klosters von uns erhalten haben. Sollten Sie diesen nicht mehr finden, bitten wir Sie sich bei uns mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass auszuweisen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir zudem von Ihnen die Ausländerbewilligung. Ausländische StaatsbürgerInnen, welche im Besitze einer B- oder einer C-Bewilligung sind, müssen zwingend am Schalter vorbeikommen, da das Formular Abmeldeerklärung/Definitiver Wegzug ins Ausland unterschrieben werden muss.
Abmeldung als WochenaufenthalterIn
Wenn Sie bei uns als WochenaufenthalterIn angemeldet sind/waren, können Sie sich bei uns am Schalter, telefonisch oder per E-Mail abmelden.
Abmeldung / Wegzug ins Ausland (SchweizerbürgerInnen, sowie aus ausländische BürgerInnen)
Die Abmeldung muss zwingend bei uns am Schalter erfolgen.
Preis: gratis
Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb der Gemeinde Klosters umgezogen und haben eine neue Adresse?
Meldepflicht
Wir bitten Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen telefonisch, per E-Mail, persönlich bei uns am Schalter oder per E-Umzug zu melden.
Adressänderung/Umzug am Schalter
Wir bitten Sie, den neuen Mietvertrag mitzunehmen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die schweizerische besitzen, benötigen wir zusätzlich von Ihnen die Ausländerbewilligung und eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte.
Preis: gratis, für ausländische BürgerInnen Gebühren der fremdenpolizeilichen Behörde
Adressauskünfte
Die einfache Adressauskunft
- Sie beinhaltet die Auskunft über Namen, Vornamen, Adresse, Postleitzahl, Ort
- Die Anfrage richten Sie schriftlich oder mittels unten aufgeführtem Online-Dienst an die Einwohnerkontrolle
Die erweiterte Adressauskunft
- Sie beinhaltet die Auskunft über Namen, Vornamen, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum und Zuzugsort
- Diese Auskunft wird nur gegen Interessenachweis (offene Rechnung, Betreibung etc.) oder einer Vollmacht der betroffenen Person erteilt.
- Die Anfrage richten Sie schriftlich oder mittels unten aufgeführtem Online-Dienst an die Einwohnerkontrolle
Telefonische Auskünfte nur an Amtsstellen
Preis: Fr. 10.—
Anmeldung/Zuzug für ausländische StaatsbürgerInnen
Sie sind neu in die Gemeinde Klosters zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Wenn Sie ausländische(r) StaatsbürgerIn sind und Sie sich in Klosters anmelden möchten, beachten Sie bitte die Informationen unter den beiden folgenden Links:
Anmeldung/Zuzug für SchweizerInnen
Sie sind neu in die Gemeinde Klosters zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Als SchweizerbürgerIn können Sie sich entweder online oder bei uns am Schalter anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Meldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum zu erfolgen hat.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt
• Heimatschein (Original) für eine Niederlassung oder Heimatausweis (Wochenaufenthalt)
• Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Kopien der Krankenkassenkarten (bei Familien für alle Mitglieder)
• Reisepass oder Identitätskarte
• Mietvertrag
Preis: CHF 20.- Niederlassung, CHF 30.- Wochenaufenthalt
Aufbewahrung letztwillige Verfügung
Sie möchten eine letztwillige Verfügung/Ehevertrag bei uns deponieren?
Sie können Ihr Testament , Ihren Ehe-/Erbvertrag oder Bestimmungen über die Bestattung bei uns deponieren. Damit ist die Gefahr gebannt, dass es beim Tode nicht gefunden wird oder in falsche Hände fällt.
Falls Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie die hinterlegten Dokumente jederzeit gegen Vorweisung des Empfangsscheins zurückziehen und später wieder bei uns deponieren.
Preis: CHF 50.- Depotgebühr
CHF 20.- Neudeponierung nach Änderungen
Ausländerbewilligung für ausländische StaatsbürgerInnen (EU/EFTA)
Sie möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben?
Sie besitzen das Bürgerrecht eines EU/EFTA-Staates, beachten Sie bitte untenstehende Hinweise:
Einreise / Anmeldung / Unterlagen
Sie sind in die Schweiz eingereist und möchten eine Arbeitsstelle antreten. Sie haben zwei Möglichkeiten für die Anmeldung in Klosters. Die erste Möglichkeit ist, dass Ihr Arbeitgeber direkt online beim Amt für Migration und Zivilrecht eine Ausländerbewilligung für Sie beantragt. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie sich innert 14 Tagen ab Einreisedatum persönlich an unserem Schalter mit folgenden Unterlagen anmelden:
Unterlagen
- Anmeldeformular der Gemeinde Klosters Einzelperson
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerbewilligung (falls bereits vorhanden)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gesuch Ausländerbewilligung A1 (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Mietvertrag
- Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse (falls bereits vorhanden)
Sollten Sie mit Ihrer Familie in die Schweiz einreisen ist es notwendig, dass Sie bei uns persönlich am Schalter vorbeikommen um sich und Ihre Familie anzumelden.
Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung
Preis: Gebühren gemäss fremdenpolizeilicher Behörde
Ausländerbewilligung für ausländische StaatsbürgerInnen (nicht EU/EFTA)
Sie möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben?
Besitzen Sie eine nicht EU-EFTA Staatsbürgerschaft, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
Einreise / Anmeldung
Nicht EU-Staatsangehörige erhalten nur in Ausnahmefällen eine Ausländerbewilligung für die Schweiz. (Spezialisten einer besonderen Berufsgattung, Praktikanten, Rentner über 55 Jahre). Sie benötigen für die Einreise und die Arbeit in der Schweiz zwingend eine Zusicherung zur Visumserteilung vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden. Sollten Sie keine solche Zusicherung erhalten, dürfen Sie nicht in der Schweiz arbeiten.
Unterlagen für den Gesuchsantrag (vor Einreise!!)
Ihr Arbeitgeber stellt (vor Stellenantritt) online beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden oder direkt bei den Einwohnerdiensten ein Gesuch um eine Ausländerbewilligung für Sie.
Die Arbeitsstelle darf ohne Zusicherung vom Amt für Migration und Zivilrechts nicht angetreten werden, deshalb muss das Gesuch vor Einreise gestellt werden.
Bei einer Zustimmung durch die fremdenpolizeilichen Behörden erhalten Sie das Visum bei der zuständigen Schweizer Botschaft.
Danach können Sie einreisen und melden sich sofort persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit folgenden Dokumenten:
- Anmeldeformular der Gemeinde Klosters Einzelperson
- Reisepass inklusive Einreisevisum
- Zusicherung zur Visumerteilung
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Gesuch Ausländerbewilligung B1 (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
- Mietvertrag
- Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse (falls bereits vorhanden)
Mehr zu diesem Thema:
Ausländerbewilligung
Preis: Gebühren gemäss fremdenpolizeilicher Behörde
Auslandaufenthalt: Was muss ich vorkehren?
Abmeldung Einwohnerdienste
Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, muss sich in der Regel bei den Einwohnerdiensten zivilrechtlich abmelden. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiter/innen der Einwohnerdienste.
Militärdienstpflichtige
die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden
- Müssen einen militärischen Auslandurlaub beantragen.
- Das Formular „Gesuch für Auslandurlaub“ ist beim Amt für Militär und Zivilschutz erhältlich.
- Das Gesuch ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Amt für Militär und Zivilschutz einzureichen.
- Einzelheiten, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht in der Schweiz und im Ausland sowie die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung, werden durch das zuständige Amt für Militär und Zivilschutz geregelt.
Wer sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhält oder sich bei der Gemeinde zivilrechtlich nicht abmeldet
- benötigt keinen Auslandurlaub.
- Die Betroffenen bleiben uneingeschränkt wehrpflichtig.
- Sie sorgen für Verbindung mit dem Amt für Militär und Zivilschutz, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Links/Adressen
- Sektionschef: Die Aufgaben des Sektionschefs werden im Kanton Graubünden durch das Amt für Militär und Zivilschutz in Chur wahrgenommen.
- Amt für Militär und Zivilschutz
- Ratgeber für Auslandschweizer
Einheimisch-Ausweis
Falls Sie einen Einheimisch-Ausweis zum Bezug von verbilligten Bergbahn-Abos benötigen, bitten wir Sie, persönlich am Schalter und mit folgenden Dokumenten vorbeikommen:
- Ein Passfoto (maximal ein Jahr alt)
- Identitätskarte oder Reisepass
Preis: CHF 10.-
Heimatausweis für den Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Benötigen Sie einen Heimatausweis zum Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde?
Sie haben zwei Möglichkeiten um einen solchen Heimatausweis bei uns zu bestellen:
- Sie kommen persönlich bei uns am Schalter vorbei
- oder Sie bestellen ihn direkt hier. Wir stellen ihn aus und schicken den Ihnen per Post
Preis: CHF 20.-
Identitätskarte
Um eine neue Identitätskarte zu beantragen, bitten wir Sie, persönlich bei uns am Schalter vorbeizukommen. Telefonische Bestellungen sind leider nicht möglich, da der Antrag von Ihnen unterzeichnet werden muss.
Minderjährige oder Bevormundete benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 7 Jahren sind ebenfalls unterschriftspflichtig.
Bitte bringen Sie für den Antrag folgende Dokumente/Unterlagen mit:
- Alte Identitätskarte
- Ein aktuelles Passfoto (schwarz-weiss oder farbig. Kinder benötigen ab Geburt ein Foto
- Falls eine IDK verloren ging, benötigen Sie eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
Kosten
Die Kosten sind bei der Bestellung direkt am Schalter zu bezahlen.
Bearbeitungszeit
Beachten Sie bitte, dass die Herstellung einer neuen Identitätskarte rund 10 Arbeitstage dauert. Die IDK wird Ihnen direkt mit der Post eingeschrieben zugestellt.
Verlust, Beschädigung, Ablauf etc.
- Der Verlust der Identitätskarte ist einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Verlust der Karte sowie bei Änderungen der persönlichen Daten kann eine neue Identitätskarte beantragt werden.
Gültigkeitsdauer
- Personen ab 18 Jahren: 10 Jahre
- Personen unter 18 Jahren: 5 Jahre
Preis: CHF 71.- für Erwachsene
CHF 36.- für Kinder
Todesfälle/Bestattungen
Sie haben den Tod eines Angehörigen zu melden
- Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen
- Wir treffen für Sie die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder Kremation
- Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen bei weiteren Fragen bei
Welche Schritte sind bei einem Todesfall zu unternehmen?
Die wichtigsten Punkte (nicht abschliessend):
Nächste Angehörige informieren und folgende Entscheidungen treffen
- Wird Erdbestattung oder Kremation gewünscht?
(nach Kremation: Urnenbeisetzung in Urnengrab, bestehendes Grab, Gemeinschaftsgrab)
- Einsargung und Leichenüberführung durch anerkanntes Bestattungsinstitut
- Wo soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden
- Wann soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden
- Evtl. mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen
- Kontaktperson für das Bestattungsamt der Gemeinde festlegen
Mit dem Bestattungsamt der Gemeinde Klosters Kontakt aufnehmen
Zusammen mit dem Bestattungsamt werden folgende Punkte besprochen und organisiert:
- Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort und Zeit der Bestattung
- Schiedläuten
- Öffentlicher Aushang
Adresse und Telefonnummern
Während den ordentlichen Bürozeiten
Bestattungsamt Klosters, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
+41 81 423 36 70, E-Mail einwohnerdienste@gemeindeklosters.ch
Bei dringenden Fällen am Wochenende
Gemeindepolizei Klosters, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
+41 81 423 36 80
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Sie können eine solche Bescheinigung/Bestätigung wie folgt bestellen:
- unter diesem Link (Online-Dienst)
- bei uns am Schalter
- telefonisch
- per E-Mail
Preis: CHF 10.-
Zugehörige Objekte
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Verwaltung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 81 423 36 70 | einwohnerdienste@gemeindeklosters.ch |