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Sozialdienst Die Abteilung Sozialamt garantiert den Hilfe- und Unterstützungssuchenden gemäss den Sozialzielen von Bund und Kanton die ihnen zustehenden Rechte, unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Graubünden, den SKOS-Richtlinien und den internen Vorgaben der Sozialbehörde. Entscheide werden für alle in der Sozialhilfe und in der Sozialpolitik integrierten Stellen transparent und nachvollziehbar getroffen. |