Steuern
Das Steuerregister wird weiterhin durch die Gemeinde geführt. Daher sind Änderungen der persönlichen Verhältnisse weiterhin der Gemeinde mitzuteilen (Zivilstand, Adressänderungen etc.).
Die Gemeindesteuer wird wie bis anhin durch die Gemeinde bezogen. Bei Fragen hinsichtlich der Zahlung der Steuerrechnungen (Stundung, Erlass, Zinsrechnung etc.) ist die Gemeinde zuständig.
Bitte wenden Sie sich an folgende Amtsstellen/Personen:
- bei Fragen betr. Veranlagungen: Steuerallianz Prättigau, Tel. 081 / 515 70 00
- bei Fragen betr. Einreichung der Steuererklärung und Fristerstreckungen: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Tel. 081 / 257 21 21
- bei Ratengesuchen, Inkassowesen: Frau N. Kramer, Leiterin Finanzen, Tel. 081 / 423 36 31, natalia.kramer@klosters-serneus.ch
- bei allen anderen Anliegen sowie Fragen betr. TFA und Kurtaxen: Larissa Hanselmann, Mitarbeiterin Finanzen, 081 / 423 36 50, larissa.hanselmann@klosters-serneus.ch
Fristverlängerungsgesuche
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche ab Steuerperiode 2016 sind daher vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt zu stellen:
- Online: www.stv.gr.ch (Dienstleistungen / Online-Gesuche)
- Per E-Mail an: fristgesuche@stv.gr.ch
- Per Post an: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Verarbeitungszentrum 2/KO, Steinbruchstrasse 18, 7000 Chur
- Vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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