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Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert

14. März 2023
Bern, 09.03.2023 - Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.

Vorsichtsmassnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz

Folgende Vorschriften gelten:  

  • Verhindern Sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
  • Beschränken Sie den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und betreten Sie die Tierhaltungen nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen.
  • Berühren Sie vorsichtshalber keine kranken oder verendeten Wildvögel. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.

Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Auch Geflügel aus Freilandhaltung darf vorübergehend nicht auf die Weide

Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide kann den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden. Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe steht im Vordergrund. Die vorübergehende Einschränkung des Auslaufs ist eine Ausnahme, alle übrigen Anforderungen, die für die «Freilandhaltung» gelten, müssen eingehalten werden. Die Eier sind zurzeit dennoch mit «Freilandhaltung» gekennzeichnet. Der Bund und die Branche sind dabei, Lösungen für eine angepasste Kennzeichnung zu erarbeiten.

Stand 08.03.2023
Stand 08.03.2023

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