Quartierplan Coop-Areal: Absicht Einleitung Quartierplanverfahren - amtliche Publikation
Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens Coop-Areal
Gemäss Beschluss vom 12. April 2022 beabsichtigt der Gemeindevorstand von Klosters, gestützt auf Art. 16 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) im Gebiet des Coop-Areals in Klosters Platz eine Quartierplanung einzuleiten.
Beizugsgebiet: Das Quartierplanareal umfasst die Parzellen Nr. 318, 320, 321, 323, 324 539, und 651 in Klosters.
Auflageakten: Quartier-Einleitungsplan 1:500 Coop-Areal
Auflagefrist: 30. April 2022 bis 30. Mai 2022, im Rathaus der Gemeinde Klosters während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf der Gemeindehomepage unter
www.gemeindeklosters.ch => Behörden => Publikationen.
Einsprachen: Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens sowie gegen die Abgrenzung des Quartierplangebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 KRVO).
Zugehörige Objekte
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