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Sozialdienst


Die Abteilung Sozialamt garantiert den Hilfe- und Unterstützungssuchenden gemäss den Sozialzielen von Bund und Kanton die ihnen zustehenden Rechte, unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Graubünden, den SKOS-Richtlinien und den internen Vorgaben der Sozialbehörde. Entscheide werden für alle in der Sozialhilfe und in der Sozialpolitik integrierten Stellen transparent und nachvollziehbar getroffen.
Die Gemeinde Klosters arbeitet eng mit dem Regionalen Sozialdienst Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer in Landquart zusammen. Dieser vermittelt materielle Unterstützung, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen zu Ihrer Existenzsicherung nicht rechtzeitig und/oder ungenügend vorhanden sind. Der Sozialdienst hält sich dabei an die im Kanton Graubünden verbindlich erklärte Sozialhilfe (SKOS). Mit Beratungen und Gesprächen vermittelt er bei persönlichen und sozialen Fragen Informationen und Kontakte zur Gemeinde oder weiteren Beteiligten.

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